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Google Maps und Google Earth: Luftaufnahmen von Privatgrundstück müssen gelöscht werden

Die Fassadenansicht seines Hauses hatte ein Frankfurter Familienvater schon auf Google Maps löschen lassen, nun klagte er auch gegen die Satellitenansicht. Bei der Entscheidung wurde das Gericht grundsätzlich.

Google Maps und Google Earth: Luftaufnahmen von Privatgrundstück müssen gelöscht werden

Luftaufnahmen von Deutschland: Man sieht auch Bereiche, die von der Straße nicht einsehbar sind

Ein Familienvater aus Frankfurt am Main hat vor Gericht durchgesetzt, dass Google Satellitenbilder seines Grundstücks aus seinen Angeboten Google Maps und Google Earth löschen muss. »Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind«, hieß es in dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. (Aktenzeichen: 2-03 O 388/25)

Hintergrund ist die Klage eines Familienvaters, der ein Wohnhaus in der Frankfurt am Main besitzt. Er hatte bereits in der Vergangenheit erfolgreich durchgesetzt, dass Bilder seines Hauses auf Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht werden. Im aktuellen Verfahren stellte er sich nun gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Grundstücks auf Google Earth und Google Maps.

Bei der sogenannten Satelliten-Ansicht auf Google Maps lassen sich ganze Landstriche von oben betrachten, an Grundstücke heranzoomen und teilweise auch dreidimensionale Ansichten von Gebäuden abrufen. Zu sehen sind meist Aufnahmen, die von Flugzeugen aus gemacht wurden, Google nutzt Material verschiedener kommerzieller Anbieter. Über Google Earth können diese Aufnahmen ebenfalls abgerufen werden.

Für die normale Street View-Ansicht, die Google mithilfe von eigenen Kameraautos erstellt, gibt es einen etablierten Beschwerdeprozess. Zunächst ruft man seine Adresse in Google Maps auf und ruft die Straßenansicht auf. Dann muss man den Link »Problem melden« aufrufen.

Im Browser findet sich dieser am unteren Bildrand rechts, in der App in einem Menü am oberen Bildrand. Von dort gelangt man auf ein Beschwerdeformular, bei der man das Unkenntlichmachen des eigenen Grundstücks beantragen kann. Die Löschung einer Luft- oder Satellitenaufnahme ist in dem Formular noch nicht vorgesehen.

Wer wissen möchte, ob Google derzeit Kameraautos durch die eigene Nachbarschaft schickt, kann die aktuellen Pläne auf der Projektseite von Google  einsehen. Hierzu muss man das eigene Land und Bundesland auswählen und erfährt, in welchen Gegenden neue Aufnahmen erstellt werden. Allerdings handelt es sich nur um sehr allgemeine Angaben.

Die Luftbildaufnahmen zeigen in der Regel auch den rückwärtigen Grundstücksbereich, der für Passanten von der Straße aus nicht einsehbar ist. Die Pressekammer des Landgerichts bemängelte insbesondere, dass Google sein Bildmaterial heimlich durch »Ausspähung« erlange, hieß es. Die aus großer Höhe erstellten Luftbildaufnahmen würden nicht vorher angekündigt und blieben von den Betroffenen unbemerkt. Es sei daher unmöglich, einzelne Bereiche des Grundstücks vor einem Überflug zu verdecken.

Dabei traf das Gericht eine grundsätzliche Interessenabwägung. Google könne sich zwar auf die Informationsfreiheit für Nutzer des Internets berufen. »Google bedient mit seinen Diensten den ›Abenteuergeist‹ des Menschen, der die Welt – und sei es auch nur digital – erkunden will. Google will damit zu einer Demokratisierung von Wissen und einer transparenten Informationsgesellschaft beitragen«, heißt es in der Entscheidung.

Dieser Zweck sei legitim, aber nicht hinreichend, um die Interessen des Grundstückeigentümers zu übertrumpfen. So könne man anhand der Aufnahmen weitgehende Rückschlüsse über das Leben der Bewohner ziehen oder sogar mit dem Datenmaterial Einbrüche vorbereiten, entschied die Pressekammer des Landgerichts. Die Entscheidung kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

Quelle: Spiegel ›

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