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Konzern vor Gericht: Googles KI dichtete Arzt Sexualverbrechen an

Googles KI verwechselte zwei Mediziner und hängte dem Falschen Sexualdelikte an. Korrigieren wollte der Konzern das nicht. Der Betroffene musste die Korrektur vor Gericht erzwingen. Was folgt daraus?

Konzern vor Gericht: Googles KI dichtete Arzt Sexualverbrechen an

Es wird eng für Google. Nun hat ein zweites deutsches Landgericht formuliert: Google ist verantwortlich für die von ihr eingesetzte Künstliche Intelligenz (KI). So entschied das Landgericht Aachen (Az. 8 O 268/26). Vorgerichtlich hatte sich Google geweigert, Falschangaben zu korrigieren. Dabei war der Fall offensichtlich und schwerwiegend. Googles KI verwechselte zwei Mediziner und machte einen unbescholtenen Arzt zum verurteilten Sexualstraftäter. Der Betroffene meldete sich bei Google und beantragte eine Änderung. Das lehnte Google ab. Kurz darauf erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die „Google Ireland Limited“; wegen der Dringlichkeit des Falls sogar ohne vorangegangene Verhandlung. Google muss auch die Verfahrenskosten tragen. Es passierte: nichts Folgendes hatte sich zugetragen: Am 28. August hatte der Arzt Google via E-Mail an „[email protected]“ aufgefordert, Falschbehauptungen zu löschen. Am 15. September teilte Google mit, man habe entschieden, keine Maßnahmen einzuleiten. Am selben Tag wurde Google von dem betroffenen Arzt abgemahnt. Wieder passierte nichts. Der Arzt ging zum Gericht. Schon neun Tage später sprachen die Richter dem Arzt einen Unterlassungsanspruch zu: Die Äußerungen verletzten ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Bei den KI-generierten Beiträgen handele es sich um Tatsachenbehauptungen, für die Google verantwortlich sei. Dabei zitierte das Landgericht ein ähnliches Urteil des Landgerichts München I vom 28. Mai (Az. 26 O 869/26), wonach sich Google die KI-Übersichten zurechnen lassen muss. Diese seien keine bloßen Verlinkungen auf fremde Websites, sondern neue, von der Suchmaschine selbst generierte Äußerungen. In Aachen formulierten es die Richter so, dass Google die KI-generierte Suche bereitstelle und damit „für die insoweit generierten Antworten verantwortlich ist“. Google könne die Aussagen seiner KI vorab prüfen, zumindest durch einen Abgleich der zugrunde gelegten Internetseiten Dritter mit den darauf fußenden eigenen Äußerungen. Gegen die Entscheidung steht Google der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Dieser ist nicht fristgebunden. Bislang ist kein Widerspruch eingegangen, erklärte das Landgericht Aachen der F.A.Z. Der Münchner Fall war nicht rechtskräftig geworden, die Parteien hatten nach Einlegung der Berufung (Az. 18 U 1744/26) den Rechtsstreit durch Vergleich beendet. Das Urteil zum Aktenzeichen 26 O 869/26 wurde damit gegenstandslos. Vermutlich wird Google auch im Aachener Fall versuchen, einen Vergleich abzuschließen, um eine Präzedenzentscheidung zu verhindern. Der Journalist Matthias Bastian, Herausgeber der Plattform „The Decoder“, bewertet die Entwicklungen so: Wenn Gerichte den Konzern wiederholt als Verbreiter von Falschaussagen einstuften und Google drohende Grundsatzurteile höherer Instanzen durch wahrscheinlich finanzielle Vergleiche abräume, entstehe ein gefährlicher Anreiz. „Für spezialisierte Kanzleien und betroffene Akteure könnte es sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln, die KI-Suche gezielt so lange mit spezifischen Fragen zu löchern, bis das Sprachmodell falsche und potenziell rufschädigende Aussagen zusammenspinnt. Anschließend lässt sich auf Unterlassung klagen, um einen Vergleich auszuhandeln.“

Quelle: FAZ ›

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