Korruption: Der Manager, der Minister – und ein neuer Skandal in Österreich
Der Industrielle Siegfried Wolf und der frühere Finanzminister Hans Jörg Schelling müssen sich wegen Korruption verantworten. Es ist nicht die erste derartige Affäre in Österreich.
In Wiener Neustadt hat am Dienstag ein Verfahren begonnen, das wie ein Lehrstück über Nähe, Einfluss und staatliche Entscheidungen wirkt. Vor dem Landesgericht müssen sich der Industrielle Siegfried Wolf, der frühere ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling und eine ehemalige Finanzamtsleiterin verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen Vorgänge vor, die im Kern eine alte Frage berühren: Wo endet legitime Fürsprache, und wo beginnt Korruption? Wolf, im dunkelblauen Anzug mit offenem Hemdkragen und Stecktuch, gab auf die einleitende Frage des Vorsitzenden Richters nach seiner beruflichen Tätigkeit Landwirt, Unternehmer, neuerdings Rentner an. Zu seinem Vermögen und zu seinen Verbindlichkeiten machte der bisher unbescholtene Manager und Aufsichtsrat der Porsche Holding SE und des Autozulieferers Schaeffler keine Angaben. Der Vertreter der WKStA siedelte in seinem Eröffnungsplädoyer Wolfs jährliche Einkommensverhältnisse im hohen zweistelligen Millionenbereich an und verwies auf dessen exzellente Kontakte in politische Kreise. Wolf sieht sich steuerlich ungerecht behandelt Im Zentrum steht eine mutmaßlich korruptive Vereinbarung zwischen Wolf und der Finanzbeamtin. Die Anklage stützt sich stark auf Nachrichtenprotokolle. Wolf soll der Staatsbediensteten im Sommer 2018 zugesagt haben, sich im Finanzministerium für ihre gewünschte Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling einzusetzen, zu der Zeit war sie Vorständin in einem anderen. Dafür habe sie ihm eine Steuernachsicht in Höhe von 630.000 Euro gewähren sollen. Es ging um Nachforderungen aus Einkommensteuer und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011. Die Juristin bekam ihren Wunschposten. Die Beamtin erließ den begünstigenden Bescheid nach Darstellung der Anklage ohne die nötigen Voraussetzungen und ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung im Finanzressort. Sie ist deshalb wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt. Wolf wiederum wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Politische Schlagseite Brisant ist die politische Schlagseite des Falls. Im Sinne der Anklage soll Wolf seine Kontakte ins Finanzministerium genutzt haben, zunächst zum damaligen Generalsekretär und Kabinettsleiter Thomas Schmid, später auch zu Hans Jörg Schelling, der bis Ende 2017 Finanzminister war. Schelling wird vorgeworfen, Schmid telefonisch kontaktiert und aufgefordert zu haben, sich in Wolfs Steuersache einzusetzen. Die WKStA verweist auf ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Wolf und Schelling – und darauf, dass Wolf in ÖVP-Kreisen als Unterstützer und als Fürsprecher Schellings galt. Wolf bestreitet die Vorwürfe. Im Ermittlungsverfahren ließ er vorbringen, es sei kein Vermögensschaden entstanden: Bei der fraglichen Summe habe es sich nicht um eine rechtmäßige Abgabenschuld gehandelt. „Er hat sich zutiefst steuerrechtlich ungerecht behandelt gefühlt“, hielt Wolfs Verteidiger Norbert Wess den Chats entgegen. Wolf sei daher in Rage gewesen: „Das ist das Recht eines jeden Staatsbürgers, auch eines prominenten Staatsbürgers, dass er versucht, seinem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.“ Strafbar sei das nicht, befand Wess. Das gelte grundsätzlich für Chats. Chats seien verzerrend. Minister mit Beratervertrag für Gaspipeline Auch Schelling weist den Vorwurf zurück. Seine Verteidigung erklärt, ihr Mandant sei in etwaige korruptive Absprachen nicht eingebunden gewesen. Ein Zusammenhang zwischen Schellings Verhalten und den Korruptionsvorwürfen bestehe nicht. Selbst wenn er sich nach seiner Ministerzeit telefonisch zugunsten Wolfs für eine Steuernachsicht eingesetzt haben sollte – was nicht bewiesen sei –, wäre dies weder unrechtmäßig gewesen noch ein Versuch dazu. „Jemanden zu kennen, beweist nicht, dass man wissentlich etwas Rechtswidriges unterstützt“, argumentiert die Rechtsvertretung. Die Anklage zeichnet ein anderes Bild. Sie sieht in Schellings Verhalten unsachliche Einflussnahmen und verweist auch auf dessen berufliche Perspektiven. Wolf, in Russland gut vernetzt, soll dem früheren Minister einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die Gaspipeline Nord Stream 2 verschafft haben. Für die Staatsanwaltschaft fügt sich dies in ein Muster wechselseitiger Gefälligkeiten. Testfall für Umgang mit politisch-wirtschaftlichen Netzwerken Damit wird der Prozess auch zu einem Testfall für den österreichischen Umgang mit politisch-wirtschaftlichen Netzwerken. Nach der rechtskräftigen Verurteilung der früheren Familienministerin Sophie Karmasin steht mit Schelling wieder ein ehemaliges ÖVP-Regierungsmitglied vor einem Schöffensenat. Die Verteidigung gibt sich zuversichtlich: Die Staatsanwaltschaft wird belegen müssen, dass aus Kontakten und Interventionen strafbares Handeln wurde. Urteile sind frühestens kurz vor Weihnachten zu erwarten. Im Fall einer Verurteilung drohen Wolf, Schelling und der ehemaligen Finanzbeamtin Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die Angelegenheit reiht sich in eine Serie von Affären um Misswirtschaft, welche das kleine Land in den zurückliegenden Jahren beschäftigt und beschädigt haben. Dazu gehört der Skandal um den Verkauf von Bundeswohnungen Anfang der Nullerjahre unter dem damaligen Finanzminister Grasser, der später rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Ebenso gehört das Fiasko um die Hypo-Alpe-Adria-Bank dazu, welche die Republik Milliarden kostete. Im Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) der Nichtregierungsorganisation Transparency International liegt Österreich zwar weiterhin im vorderen Drittel, hat aber im internationalen und europäischen Vergleich in den zurückliegenden Jahren Plätze eingebüßt.
Quelle: FAZ ›
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