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Rundfunkbeitrag: ÖRR-Beitragsservice macht großen Datenabgleich

Es ist wieder so weit: Der „Beitragsservice“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio fragt im ganzen Land Meldedaten ab. Es gehe darum, bislang nicht erfasste Wohnungen ausfindig zu machen.

Rundfunkbeitrag: ÖRR-Beitragsservice macht großen Datenabgleich

Bald startet der vierte Meldedatenabgleich zum Rundfunkbeitrag. Dann übermitteln Einwohnermeldeämter Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es gehe darum, bislang nicht erfasste beitragspflichtige Wohnungen zu ermitteln, so der Beitragsservice. Rechtlich ist vorgeschrieben, dass grundsätzlich alle vier Jahre ein Meldedatenabgleich stattfindet. Der Versand sämtlicher Klärungsschreiben soll spätestens Ende kommenden Jahres beendet sein. Bis jedoch alle Vorgänge abschließend bearbeitet sind, werde es voraussichtlich bis Ende 2028 dauern. Der Abgleich leiste „einen wichtigen Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit“, hieß es. Er sorge dafür, dass sich alle Zahlungspflichtigen gleichmäßig an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligten. Im Zeitraum vom 9. November bis zum 8. Dezember würden die Meldedaten sämtlicher volljähriger gemeldeter Personen in mehreren Tranchen übermittelt. Wer nicht reagiert, wird automatisch angemeldet Lasse sich eine Person nicht direkt einer Wohnung aus dem Bestand des Beitragsservice zuordnen, werde diese gefragt, ob für die Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt werde. Eine bisher nicht erfasste Wohnung könne so auch angemeldet werden. Wer nicht auf das Schreiben reagiere, werde automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Auch nach einer Direktanmeldung sei es noch möglich mitzuteilen, dass für die Wohnung bereits bezahlt wird. Ebenso könne eine Befreiung von der Zahlungspflicht oder eine Ermäßigung beantragt werden. Die drei bisherigen bundesweiten Meldedatenabgleiche gab es 2013, 2018 und 2022. Der Beitragsservice hält das Instrument weiterhin für erforderlich: Nur so lasse sich ein aktueller Datenbestand sicherstellen. Die automatischen Meldungen der Einwohnermeldeämter zu Umzügen oder Sterbefällen und sonstige Erhebungsmöglichkeiten reichten nicht aus, um sämtliche beitragspflichtigen Wohnungen zuverlässig zu erfassen. Die gesetzliche Grundlage des Meldedatenabgleichs ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Darin verankerten die Bundesländer 2020, dass dieser Abgleich von 2022 an alle vier Jahre stattfindet. Entfallen kann er nur, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erklärt, der Datenbestand sei noch aktuell. In ihrem jüngsten Bericht hält die KEF den Abgleich 2026 für notwendig, da sich über die Jahre der Datenbestand des Beitragsservice regelmäßig verschlechtere.

Quelle: FAZ ›

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