Zittern um Rentenreform: Was die „Rente mit 63“ so brisant macht
Die große Rentenreform hängt politisch am seidenen Faden. Jetzt diskutieren Unions-Abgeordnete offenbar einen Kompromiss. Worum geht es für die Versicherten? Ein Überblick.
Vor zwölf Jahren hat die Regierung Merkel die „Rente mit 63“ eingeführt. Anfang Juli haben die Parteivorsitzenden von CDU/CSU und SPD vereinbart, diese umstrittene Sonderregelung für Versicherte mit 45 Beitragsjahren im Zuge der geplanten großen Rentenreform wieder abzuschaffen. Nun aber steht dies im Zentrum eines großen politischen Streits, an dem sich nicht nur die Zukunft der Rentenreform entscheiden könnte, sondern die der ganzen Koalition. Die „Bild“-Zeitung berichtete am Dienstag unter Berufung auf Koalitionskreise, in der Bundestagsfraktion von CDU und CSU werde ein neuer Kompromissvorschlag diskutiert. Demnach solle die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren offiziell beibehalten werden. Allerdings sollen etwa Erziehungs- oder Pflegezeiten künftig nicht mehr oder weniger stark berücksichtigt werden. Dadurch könnte sich die Zahl der Arbeitsjahre für viele Beschäftigte, die vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen möchten, deutlich erhöhen, schrieb die „Bild“. Was genau ist die „Rente mit 63“? Im Gesetz firmiert sie als „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, im politischen Sprachgebrauch auch als abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren. Wie dieser Name andeutet, unterscheidet sie sich in zweierlei Hinsicht von anderen Altersrenten: Zum einen kann man damit bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Letztere steigt bis 2031 auf 67 Jahre, erstere nur auf 65 Jahre. Zum anderen müssen die davon Begünstigten keine Abschläge dafür hinnehmen, dass sie ihre Rente vorzeitig beziehen. Das alles geht aber nur, wenn man 45 Jahre „Wartezeit“ vorzuweisen hat, wie es das Gesetz formuliert. Warum heißen die 45 Jahre, die man dafür braucht, „Wartezeit“? Zwar sprechen Politiker oft von „schwerem Schuften“. Das Gesetz legt aber andere Kriterien an. Als Beitragsjahre zählen nicht nur Zeiten, in denen Beschäftigte sozialbeitragspflichtige Arbeit geleistet und selbst eingezahlt haben. Zu den geforderten 45 Jahren tragen auch andere Zeiten bei. Dazu gehören geringfügige Beschäftigung, also Minijobs, aber auch Zivil- und Wehrdienst. Ebenso zählen Kindererziehungszeiten, die zum Bezug der Mütterrente qualifizieren. Und das gilt sogar für Zeiten der Arbeitslosigkeit. Wie gerecht ist diese Regelung? Zum „Äquivalenzprinzip“ der gesetzlichen Rente passt sie schlecht. Denn danach soll jeder eingezahlte Beitragseuro gleich viel wert sein. Schon das stellt sicher, dass Versicherte mit 45 Beitragsjahren höhere Renten erhalten als solche mit 35 oder 40 Jahren. Insofern wäre es fair, wenn auch alle Versicherten die gleichen Abschläge akzeptieren müssen, falls sie früher, also länger Rente beziehen wollen. Die abschlagsfreie Frührente widerspricht dem. Versicherte mit 45 Beitragsjahren erhalten damit auch mehr Rente je eingezahltem Euro als solche mit 44 oder weniger Jahren. Wie viele Menschen erhalten die abschlagsfreie Frührente? Insgesamt haben seit 2014 rund drei Millionen Versicherte diese Rentenart in Anspruch genommen, rund eine Viertelmillion pro Jahr. Im vergangenen Jahr kamen 262.000 Versicherte neu hinzu. Das waren 28 Prozent aller Neurentner. Wie groß ist der Vorteil der sogenannten Abschlagsfreiheit? Hören Versicherte mit weniger als 45 Beitragsjahren vorzeitig auf, dann müssen sie sich Abschläge von ihrer bis dahin erworbenen Monatsrente abziehen lassen. Das sind 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher geht; bei zwei Jahren also 7,2 Prozent. Umgekehrt ist dies dann der Vorteil, den Versicherte durch eine abschlagsfreie Frührente gewinnen – sie fällt unter sonst gleichen Bedingungen entsprechend höher aus. Geht das auch genauer in Euro und Cent? Vereinfachend wird wieder der Fall mit den Altersgrenzen von 65 und 67 Jahren betrachtet. Für einen Versicherten, der stets zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, sieht es so aus: Nach 45 Jahren beträgt sein Rentenanspruch 1913 Euro im Monat. Ist er dann schon 67, erhält er sie auf jeden Fall in voller Höhe. Ist er dann erst 65, geht dies nur mit der abschlagsfreien Frührente. Ohne diese stünde er vor folgenden Optionen: Er arbeitet zwei Jahre weiter, also 47 Jahre insgesamt; das steigert seine Rente auf 1998 Euro, die er dann mit 67 ungekürzt erhält. Hört er aber trotzdem mit 65 auf, werden die 1913 Euro um 7,2 Prozent gemindert. Das sind 138 Euro weniger, 1775 Euro bleiben übrig. Denselben Abzug muss schon bisher ein fünfundsechzigjähriger Kollege hinnehmen, der in 43 Beitragsjahren einen Anspruch auf 1913 Euro Rente erworben hat. Wie teuer ist die Sonderregelung für die Allgemeinheit? Für die Kosten kommen die Beitragszahler auf. Die Höhe lässt sich nicht genau angeben, aber rund zehn Milliarden Euro im Jahr gelten als plausibel. Die Rentenversicherung führt die abschlagsfreie Frührente als versicherungsfremde Leistung. In einer Aufstellung von 2025 bezifferte sie die Gesamtkosten von vorgezogenen Altersrenten, für die keine vollen Abschläge erhoben werden, mit 13,3 Milliarden Euro im Jahr. Wie stark eine Abschaffung die Kasse entlastet, hängt von Annahmen ab: Würden alle der heute potentiell Begünstigten bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ist ein Gesamteffekt von bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr durch geringere Ausgaben und höhere Beitragseinnahmen denkbar. Hören alle dann mit Abschlägen früher auf, sinkt der Effekt auf wenige Milliarden Euro. Warum sind die Kosten der abschlagsfreien Frührente jetzt so wichtig? Das Konzept der Rentenkommission sieht vor, eine neue obligatorische Kapitalrente einzuführen, deren Erträge vor allem die Alterssicherung heutiger Beitragszahler verbessern. Das erfordert einen neuen, zusätzlichen Rentenbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns. Umso dringlicher werden Entlastungen an anderer Stelle. Entlastet das Ende der abschlagsfreien Frührente die Rentenkasse um jährlich zehn Milliarden Euro, dämpft allein dies den Anstieg des regulären Rentenbeitrags um rund einen halben Punkt. Wie entwickelt sich die Belastung der Beitragszahler? Bisher beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent…
Quelle: FAZ ›
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